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   OLG Karlsruhe, 20.04.2021 - 19 U 28/19   

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https://dejure.org/2021,60551
OLG Karlsruhe, 20.04.2021 - 19 U 28/19 (https://dejure.org/2021,60551)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.04.2021 - 19 U 28/19 (https://dejure.org/2021,60551)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. April 2021 - 19 U 28/19 (https://dejure.org/2021,60551)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungsverzeichnis unklar: Keine Kalkulation "ins Blaue hinein"!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsverzeichnis unklar: Keine Kalkulation "pro Auftragnehmer"! (IBR 2022, 387)

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  • BGH, 12.09.2013 - VII ZR 227/11

    Mehrkostennachforderung des Bauunternehmers nach Vergabe von Brückenbauarbeiten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2021 - 19 U 28/19
    Bei Unklarheiten des Leistungsverzeichnisses ist für die Auslegung die objektive Sicht des potentiellen Bieters maßgeblich (BGH NJW 2013, 3511; BGH NJW 2002, 1954), d. h., eines durchschnittlichen, verständigen und fachkundigen Auftragnehmers (Messerschmidt/Voit/Glahs, Privates Baurecht, 3. Aufl., Teil G. (Vergaberecht) Rn. 44), auch wenn der Erklärende die Erklärung anders verstanden hat und auch verstehen durfte (OLGR Koblenz 2006, 941).

    Dabei ist neben dem Grundsatz der interessengerechten Auslegung auch zu berücksichtigen, dass im Zweifel der öffentliche Auftraggeber den Anforderungen der VOB/A entsprechend so ausschreiben will, dass der Bieter die Preise sicher kalkulieren kann (BGH NJW 2013, 3511).

  • BGH, 28.02.2002 - VII ZR 376/00

    Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2021 - 19 U 28/19
    Bei Unklarheiten des Leistungsverzeichnisses ist für die Auslegung die objektive Sicht des potentiellen Bieters maßgeblich (BGH NJW 2013, 3511; BGH NJW 2002, 1954), d. h., eines durchschnittlichen, verständigen und fachkundigen Auftragnehmers (Messerschmidt/Voit/Glahs, Privates Baurecht, 3. Aufl., Teil G. (Vergaberecht) Rn. 44), auch wenn der Erklärende die Erklärung anders verstanden hat und auch verstehen durfte (OLGR Koblenz 2006, 941).

    Neben dem Wortlaut sind bei der Auslegung die Umstände des Einzelfalls, unter anderem die konkreten Verhältnisse des Bauwerks, die Verkehrssitte und Treu und Glauben zu berücksichtigen (BGHZ 124, 64; BGH NJW-RR 2002, 1096; BGH NJW 2002, 1954).

  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2021 - 19 U 28/19
    Bei der Auslegung kommt dem Wortlaut der Ausschreibung eine besondere Bedeutung zu, weil der Empfängerkreis der Erklärung nur abstrakt bestimmt ist (BGHZ 124, 64; OLGR Koblenz 2006, 941).

    Neben dem Wortlaut sind bei der Auslegung die Umstände des Einzelfalls, unter anderem die konkreten Verhältnisse des Bauwerks, die Verkehrssitte und Treu und Glauben zu berücksichtigen (BGHZ 124, 64; BGH NJW-RR 2002, 1096; BGH NJW 2002, 1954).

  • OLG Koblenz, 19.05.2006 - 8 U 69/05

    Öffentliche Ausschreibung: Auslegung der Leistungsbeschreibung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2021 - 19 U 28/19
    Bei Unklarheiten des Leistungsverzeichnisses ist für die Auslegung die objektive Sicht des potentiellen Bieters maßgeblich (BGH NJW 2013, 3511; BGH NJW 2002, 1954), d. h., eines durchschnittlichen, verständigen und fachkundigen Auftragnehmers (Messerschmidt/Voit/Glahs, Privates Baurecht, 3. Aufl., Teil G. (Vergaberecht) Rn. 44), auch wenn der Erklärende die Erklärung anders verstanden hat und auch verstehen durfte (OLGR Koblenz 2006, 941).

    Bei der Auslegung kommt dem Wortlaut der Ausschreibung eine besondere Bedeutung zu, weil der Empfängerkreis der Erklärung nur abstrakt bestimmt ist (BGHZ 124, 64; OLGR Koblenz 2006, 941).

  • BGH, 13.03.2008 - VII ZR 194/06

    Rechtstellung des Auftragnehmers bei Erteilung eines Bauauftrages aufgrund

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2021 - 19 U 28/19
    Dann muss er es hinnehmen, dass die Auslegung des Vertrages zu einem anderen Ergebnis kommt, als er es seiner Kalkulation zugrunde gelegt hat (vgl. BGHZ 176, 23).
  • OLG München, 04.04.2013 - Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Ausnutzung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2021 - 19 U 28/19
    Das Erkennen und Ausnutzen von Unstimmigkeiten im Leistungsverzeichnis unter entsprechender Berücksichtigung bei der Kalkulation ist zwar ein Wettbewerbsvorteil für den findigen Bieter, doch ist diese Chance jedem Beteiligten gleichermaßen eingeräumt (OLG München NZBau 2013, 524 - für den Fall, dass der Bieter die Mengen im Leistungsverzeichnis für zu hoch gehalten und daher sehr niedrige Einheitspreise in der Erwartung angeboten hat, die Positionen nicht im ausgeschriebenen Umfang ausführen zu müssen).
  • BGH, 10.04.2014 - VII ZR 144/12

    VOB-Vertrag: Zusätzliche Vergütung für bauzeitliche Verbaue

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2021 - 19 U 28/19
    Dabei ist der Auftragnehmer gehalten, das gesamte Leistungsverzeichnis zur Kenntnis zu nehmen, dies ist unabdingbare Voraussetzung für eine vertragsgerechte Kalkulation (BGH NJW-RR 2014, 714).
  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 38/01

    Auslegung des Leistungsverzeichnisses eines Einheitspreisvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2021 - 19 U 28/19
    Neben dem Wortlaut sind bei der Auslegung die Umstände des Einzelfalls, unter anderem die konkreten Verhältnisse des Bauwerks, die Verkehrssitte und Treu und Glauben zu berücksichtigen (BGHZ 124, 64; BGH NJW-RR 2002, 1096; BGH NJW 2002, 1954).
  • BGH, 22.12.2011 - VII ZR 67/11

    Öffentliche Ausschreibung: Erfordernis eines Hinweises auf die Kontaminierung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2021 - 19 U 28/19
    Der Bieter darf dabei grundsätzlich eine diesen Ausschreibungsgrundsätzen der VOB/A entsprechende Ausschreibung erwarten (BGHZ 192, 172; Beck'scher VOB-Kommentar/Jansen, Teil B, 3. Aufl., § 1 Abs. 1 VOB/B Rn. 32).
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